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    Zu Ihrer leichteren Handhabung sind in diesem Probestimmzettel die Angaben zu Beruf, Wohnort und deren Ehrenämter nicht ersichtlich. Diese können Sie jedoch auf Ihrem Stimmzettel einsehen.

    Einzelstimmvergabe:
  • Es können insgesamt maximal 50 Einzelstimmen vergeben werden. Bei einer Überschreitung der möglichen Stimmenzahl, d.h. der Vergabe von mehr als 50 Einzelstimmen, ist der Stimmzettel ungültig.
  • Es können für jede zu wählende Person maximal 3 Stimmen vergeben werden (1 Klick auf das Kästchen vor der Kandidatin / dem Kandidaten = 1 Stimme vergeben; 3 Klicks = 3 Stimmen vergeben).
  • Werden mehr als 3 Stimmen pro Kandidatin / Kandidat vergeben, sind diese ungültig, werden aber bei den maximal vergebbaren 50 Stimmen mitgezählt.

  • Nur Listenkreuz ohne Einzelstimmvergabe:
  • Gültig ist die Stimmvergabe dann, wenn nur ein Listenkreuz gesetzt wird. Werden zwei oder mehrere Listenkreuze gesetzt, ist die Stimmabgabe ungültig, da der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist.
  • Wird ein Listenkreuz gesetzt, erhält jede Person dieser Partei eine Stimme. Die dreifach aufgeführten Personen erhalten jeweils drei, die zweifach genannten Personen je zwei Stimmen.

  • Listenkreuz und Einzelstimmvergabe:
  • Bei Einzelstimmvergabe und einem gesetzten Listenkreuz erhält die Liste die restlichen Stimmen in der Reihenfolge von oben nach unten. Werden neben der Einzelstimmvergabe mehrere Listen angekreuzt, sind diese Listenstimmen ungültig.
  • Bei einem gesetzten Listenkreuz können einzelne Personen gestrichen werden (Klick auf dem Namen), sodass diese Stimme an eine andere Kandidatin oder einem Kandidaten vergeben werden kann.

  • Steuerung:
  • Linksklick auf ein Feld bzw. einen Kreis: Stimme vergeben bzw. Kreuz setzen
  • Rechtsklick auf ein Feld bzw. einen Kreis: Stimme zurücknehmen bzw. Kreuz entfernen
  • Linksklick auf den Namen einer Person: Kandidatin / Kandidaten streichen (dadurch ersichtlich, dass diese Person orange durchgestrichen ist; diese Person erhält keine Stimme). Mit einem erneuten Linksklick wird das Gestrichene rückgängig gemacht.

Probestimmzettel Kreistagswahl